CLC
Management Services GmbH
Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen in der Schweiz
Ist Ihr Unternehmen mit Sitz im Ausland in der Schweiz tätig oder haben Sie Schweizer Kunden, dann kann Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig werden oder Sie können sich für eine freiwillige Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz entscheiden.
Ab dem 01. Januar 2018 besteht für ausländische Unternehmen die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz, wenn Sie oben genannte Arbeiten ausführen und Ihr Unternehmen einen weltweiten Umsatz von CHF 100.000 durch steuerpflichtige Leistungen erwirtschaftet.
Wir sind Ihnen gerne behilflich bei der Abklärung der Steuerpflicht in der Schweiz und der Beantragung einer Mehrwertsteuernummer in der Schweiz.
Die Bestellung eines Fiskalvertreters in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen Pflicht. Bei einer Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz bieten wir die Übernahme der Fiskalvertretung an. Wir sind Ihnen bei den regelmäßigen Mehrwertsteuerabrechnungen behilflich und begleiten Sie in allen Fragen zur Mehrwertsteuer Schweiz.
Fragen zur Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen Schweiz/Deutschland:
Sollten Sie in diesem Bereich Fragen haben, bieten wir Ihnen gerne unsere Beratung an. Mit unseren fundierten Kenntnissen auf dem Gebiet des deutschen Umsatzsteuerrechts und des Schweizer Mehrwertsteuerrechts gehen wir mit Ihnen alle Fragen zu diesen Gebieten an.
Kontakt:
CLC Management Services GmbH
Brandweg 2
CH-8598 Bottighofen
Unterstützung durch Praktiker in der Praxis: